Kosten für Invisalign®
Die angegebenen Preise sind keine Fixpreise!
Sondern erst nach einer Beratung und eingehenden Untersuchung können genaue Angaben über die Kosten Ihrer individuellen Therapie mit der fast unsichtbaren Zahnspange gemacht werden.
Wenn der Kieferorthopäde Prof. Dr. Polzar (KKU) nach eingehender Untersuchung und Diagnose festgestellt hat, dass für Sie eine Aligner-Behandlung in unserer Beautysmile Praxis infrage kommt.
Infomieren Sie sich über die praxiseigenen Aligner vom medi.ligner® – hochwertige Alignerqualität bei geringeren Kosten!
Preisinformation zu den Kosten für Invisalign®
Therapie: 1 Kiefer (selten)
Honorar: ca 4.000 – 5.000 €
Materialkosten: ca 1.000 €
Summe: ca. 5.400 €
Therapie: OK/UK
Honorar: ca 6.000 – 8.000 €
Materialkosten: ca 1.400 €
Summe: ca. 8.400 €
Therapie: mit chirurgischem Eingriff
Honorar: ca 7.000 – 9.000 €
Materialkosten: ca 1.400 €
Summe: ca. 9.400 €
Hinweis zu den Kosten für privat Versicherte
Wir erstellen keinen Heil- und Kostenplan für die Beautysmile-Therapie, sondern eine freie Vereinbarung nach § 2.1 bis 2.2 GOZ.
In der Beautysmile-Praxis werden keine Heil- und Kostenpläne, die für die Erstattung von Beihilfestellen oder privaten Krankenkassen erforderlich sind, erstellt.
Falls Sie privat versichert sind und eine Erstattung der Invisalign®-Behandlungskosten durch Ihre private Krankenkasse wünschen, kann der Beautysmile-Invisalign®-Provider Ihnen keine Hilfeleistung anbieten. Hierfür müssen Sie sich in die kieferorthopädische Praxis Prof. Dr. Gerhard Polzar (KKU), Büdingen begeben. Falls Sie eine Beteiligung Ihrer privaten Krankenkasse an den Invisalign®-Kosten zum oben vorgeschlagenen Preis nach § 2.1 bis 2.2 GOZ erwarten, klären Sie dies bitte vorher mit Ihrer Versicherung ab, ob diese bereit ist, auf Grundlage dieses Teiles der gesetzlich vorgeschriebenen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) die Ihnen entstandenen Invisalign®-Kosten zu erstatten.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir in unserer Beautysmile-Praxis keine assekuranzgefälligen überbürokratisierten Heil- und Kostenpläne erstellen können. (Dies würde die gesamten Invisalign®-Therapie-Kosten nur unnötig in die Höhe treiben und hätte auch keine rechtsverbindliche Festlegung. Das heißt, trotz eines differenzierten GOZ-Invisalign®-Heil- und Kostenplanes kann die Therapie durch die Aufzählung vieler Einzelleistungen, die nicht von Anfang an vorausplanbar waren, wesentlich teurer werden. Eine Vereinbarung nach §2.1/2.2 GOZ schützt Sie vor unerwarteten Mehrkosten einer Invisalign®-Therapie.)
Viele private Krankenkassen erstatten die Invisalign®-Kosten unter Umständen nicht oder nur zum Teil und erst nach Einschalten eines von der privaten Krankenkasse beauftragten „sogenannten Gutachters“, dessen Aufgabe hauptsächlich darin besteht die Ausgaben der privaten Versicherung zu begrenzen. Nach allgemeiner Erfahrung werden gerade qualitativ hochwertige und moderne Therapieformen von den privaten Krankenkassen zunächst abgelehnt. Aus dem Rechtsstreit mit den versicherten Patienten resultieren mittlerweile viele Gerichtsurteile, die Ihre Patientenrechte stärken.
Fallbeispiele von Alignerbehandlungen
